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Die Fachgruppe für Fernsteuerfrequenzen (FFF) informiert

von
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Wer ist die Fachgruppe für Fernsteuerfrequenzen?


Vorsitz

Hans Ruedi Schläpfer
Querstrasse 4
8424 Embrach
P 01 96 20 93
G 01 812 74 00


Protokoll

Rolf Girsberger
Ehrendingerstrasse 29
5400 Ennetbaden
P 056 22 70 40


Informationsbeschaffung

Heinz Schläpfer
im Chöbli 6
6020 Emmenbrücke
P 041 533 488


HF-Technik und Frequenzkontrolle

Walter Prantl
Thalwiesenstrasse 13
8302 Kloten
P 01 813 31 61


HF- und Digitaltechnik, Berater als Funkamateur

Hermann Sturzenegger
Lindenheimstrasse 1
6032 Emmen
P 041 55 92 48


Korrespondenz

Sämtliche Korrespondenz und Leserbriefe an:
Modell-Flugsport
Fachgruppe für Fernsteuerfrequenzen
Postfach
8335 Hittnau


1. Einleitung

In den letzten Jahren spricht man in RC-Modellflugkreisen immer mehr von den Problemen, die den ferngesteuerten Modellflug in verschiedener Art und Weise erschweren. Vieles, zum Teil sich geradezu Widersprechendes, wurde schon geschrieben, diskutiert und kritisiert. Daraus wird klar, dass es in Wirklichkeit mehrere und verschieden gelagerte Probleme sind, die uns zu schaffen machen.

Wir wollen im folgenden versuchen, die heutige Situation auf den Modellflug-Frequenzbereichen kritisch zu durchleuchten. Ein erster Teil soll allen interessierten Modellfliegern einen Ueberblick über die zugelassenen Frequenzen und deren Belegung durch die verschiedenen Benützer vermitteln. Erwarten Sie nicht einen theoretischen Lehrgang über Fernsteuerungen, sondern eher eine von Fachleuten ausgearbeitete Zusammenstellung allgemeinverständlicher Art ohne technischen und mathematischen Ballast. Wir hoffen, auf diese Weise eine feste Basis für weitere Diskussionen geben zu können und sind gerne bereit, auf detaillierte Fragen aus dem Leserkreis in einer späteren Folge näher einzugehen.


2. Modellfernsteuerung und Jedermannfunk

Seit dem 1. Januar 1975 werden von der PTT im 11-Meter-Band (27 MHz-Band) nur noch 5 Frequenzen für radioelektrische Anlagen zur Fernsteuerung von Flugzeug-, Schiffs- und Automodellen konzessioniert (siehe Tabelle in Abschnitt 3). Konzessionen für andere Frequenzen, die vor diesem Datum erteilt wurden, bleiben jedoch bis auf weiteres gültig. Die Inhaber solcher Konzessionen dürfen auf der zugeteilten Frequenz weiterhin ihre Fernsteuerung betreiben; sie sollten aber daran denken, dass diese Frequenzen jetzt auch für andere Zwecke benützt werden und dass aus diesem Grunde mit gegenseitigen Störungen zu rechnen ist. Alle Benützer des 11-Meter-Bandes sind auf ihrer Frequenz im Rahmen der Konzessionsbestimmungen gleichberechtigt, was speziell hervorgehoben sei. Die sog. Fernsteuerfrequenzen sind also keineswegs ausschliesslich für die Fernsteuerung von Modellen reserviert.

Wenden wir uns nun den verschiedenartigen Anforderungen zu, welche Modellflieger und Jedermannfunker an ihre Geräte stellen. Zu den Fernsteuerungen ist zu sagen, dass die Reichweite mit einer Endstufenspeiseleistung von 500 mW und einer Empfängerempfindlichkeit von 2 uV — diese Werte entsprechen etwa handelsüblichen Geräten — bei gut abgestimmter Anlage ohne weiteres 2 km betragen kann. Mehr ist nicht nötig, denn auch bei einem Modell von 3 bis 4 Meter Spannweite ist auf eine Distanz von 1 km das Flugbild kaum noch erkennbar. Eine grössere Sendeleistung bringt bei Modellfernsteuerungen somit kaum Vorteile. Im Gegenteil, wir würden uns gegenseitig stören und wären sogar gezwungen, zwischen den Flugfeldern einen grösseren Abstand einzuhalten.

Die Jedermannfunker stellen an ihre Apparate bezüglich Reichweite andere Anforderungen, denn sie möchten auch auf grössere Distanz Verbindungen aufnehmen können. Dies wird einerseits durch eine bessere Empfindlichkeit der Empfänger erreicht, bei hochwertigeren Geräten beträgt sie bis 0,3 uV, andererseits besteht ein Anreiz zur Erhöhung der Sendeleistung. Bekanntlich sind Abänderungen an den Sendern, die eine Anhebung der Sendeleistung über den von der PTT tolerierten Wert bewirken, auch für weniger versierte Bastler leicht möglich. Auch eine der Frequenz genau angepasste Aussenantenne vergrössert die Reichweite.

Die PTT erteilt an Jedermannfunker keine neuen Konzessionen mehr für Geräte, die an eine Aussenantenne angeschlossen werden, sowie für ortsfeste Anlagen und Autofunkanlagen. Während einer Uebergangsfrist von 5 Jahren dürfen Anlagen, die noch vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen konzessioniert wurden, weiterbetrieben werden. Später sind auf dem 11-Meter-Band nur noch tragbare Handsprechfunkgeräte zugelassen. In unserem Nachbarland Deutschland soll allerdings eine entsprechende Bestimmung bereits wieder rückgängig gemacht worden sein.

Aus den Niederlanden ist zu erfahren, dass dort versucht werden soll, den Jedermannfunk aus dem 11-Meter-Band herauszunehmen. Er würde dann ins 2-Meter-Band verlegt, wo die Funkamateure arbeiten.

Werden die Sprechfunkgeräte gemäss den Zulassungsbedingungen betrieben, so sind im allgemeinen für den Modellflieger keine schwerwiegenden Störungen zu erwarten. Warum wir Modellflieger trotzdem vielerorts von Störungen geplagt werden, ist grösstenteils auf die geschilderten unterschiedlichen Forderungen an die Geräte zurückzuführen.

Im weiteren darf nicht unerwähnt bleiben, dass in den letzten Jahren nicht nur die Zahl der ferngesteuerten Modellflugzeuge enorm zugenommen hat, sondern auch die der ferngesteuerten Schiffsmodelle und ganz besonders der ferngesteuerten Automodelle. Gerade bei letzteren fällt ins Gewicht, dass man sie auf jedem grösseren Beton- oder Asphaltplatz fahren lassen kann und das Unfallrisiko bei Funkstörungen gering ist. Wie steht es damit beim Modellflug? Stürzt ein Modell mit dem heute üblichen Gewicht von 3 bis 5 kg ab, so können Personen schwer gefährdet werden. Es ist sicher nötig, hin und wieder an diese Gefahren zu denken.


3. Das 11-Meter-Band, resp. der 27 MHz-Bereich

Das 11-Meter-Band interessiert uns Modellflieger im speziellen von 26,995 MHz bis 27,195 MHz, dazu kommen noch die darunter und darüber liegenden Bereiche von je etwa 600 kHz. Der genannte Bereich ist in 21 Kanäle mit je 10 kHz Abstand eingeteilt. Diese Kanäle, resp. Frequenzen, sind als Sammelfrequenzen für allgemeine Verwendung bestimmt. Gemäss den technischen Zulassungsbedingungen der PTT dürfen bei den Modellfernsteuerungen 2 Watt Spitzenspeiseleistung der Senderendstufe und bei den Handsprechfunkgeräten 500 mW abgestrahlte HF-Leistung nicht überschritten werden.

Die 21 Kanäle sind folgendermassen zugeteilt:

26,995 MHz Modellfernsteuerung, Kl. E(RC)
27,005 MHz Jedermannfunk
(CB = «citizen band»)
27,015 MHz CB
27,025 MHz CB (bis 31.12.74 auch Neukonzessionen für RC)
27,035 MHz CB
27,045 MHz RC
27,055 MHz CB
27,065 MHz CB
27,075 MHz CB (bis 31.12.74 auch Neukonzessionen für RC)
27,085 MHz CB
27,095 MHz RC
27,105 MHz CB
27,115 MHz CB
27,125 MHz CB (bis 31.12.74 auch Neukonzessionen für RC)
27,135 MHz CB
27,145 MHz RC
27,155 MHz
27,165 MHz
27,175 MHz (bis 31.12.74 auch Neukonzessionen für RC)
27,185 MHz
27,195 MHz RC

Von 27,205 MHz bis 27,995 MHz werden Konzessionen für Spezialzwecke, sowie Exklusivfrequenzen für kommerzielle Dienste, wie Verkehrssignalanlagen, Ueberwachungsanlagen der Industrie, Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr und PTT erteilt. Für die genannten Dienste können aber auch Kanäle aus den Sammelfrequenzen für allgemeine Verwendung vergeben werden; so kann beispielsweise die Zürichseeschiffahrtsgesellschaft zur ferngesteuerten Inbetriebnahme der neuen Landestegbefeuerung die Frequenz 27,095 MHz benützen. Aus den Regionen Aargau und Basel ist zu vernehmen, dass auf einer RC-Frequenz Hilfseinrichtungen zur Hundedressur gesteuert werden.

Diese sicher legalen Anlagen wurden aufgeführt, um zu belegen, dass die Fernsteuerfrequenzen keineswegs für die Modellfernsteuerung exklusiv reserviert sind. Es bleibt noch zu erwähnen, dass im 27 MHz-Bereich auch industrielle und medizinische Hochfrequenzgeneratoren arbeiten.

Oft wird die Frage gestellt, warum die Frequenzen für das Fernsteuern von Modellen mitten hinein zwischen die Jedermannfunk-Frequenzen verteilt wurden. Diese Frage wird einleuchtend beantwortet, wenn wir die technischen Zulassungsbestimmungen für Fernsteuerungen betrachten. Der Sender darf bei 40 dB Dämpfung eine Bandbreite von 25 kHz unter- und oberhalb der Nennfrequenz aufweisen. Daraus ergibt sich der Kanalabstand von 50 kHz für die Fernsteuerkanäle.

Unter diesen Umständen müssen wir Modellflieger uns Klarheit darüber verschaffen, ob der Betrieb von Modellflugsteuerungen auf den Sammelfrequenzen für allgemeine Verwendung sich weiterhin verantworten lässt. Wir sind überzeugt, dass dem Faktor «Sicherheit des Modellflugbetriebes» grosses Gewicht zukommt als Grund für die Zuteilung von sichereren und störungsfreieren Frequenzen an den Modellflug.


4. Das 7-Meter-Band, resp. der 40 MHz-Bereich

Das 7-Meter-Band ist sicher eine gute Alternative zum 11-Meter-Band. Schon seit den Anfängen der RC-Modellfliegerei stand uns die Frequenz 40,68 MHz zur Verfügung. Seit dem 1.1.1975 wurde das relativ breite Band in einen 10 kHz-Raster mit den 4 Kanälen

40,665 MHz
40,675 MHz
40,685 MHz
40,695 MHz

aufgeteilt.

Ein Vorteil dieser Frequenzen liegt darin, dass auf dem 7-Meter-Band der Jedermannfunk nicht zugelassen ist. Als Nachteile müssen betrachtet werden:

1. Der enge Kanalraster von 10 kHz. Anlagen mit dieser geringen Bandbreite sind heute mit vernünftigem Aufwand nicht leicht zu realisieren. Unter günstigen Bedingungen ist es möglich, dass sich Fernsteuerungen mit 10 kHz Frequenzabstand einwandfrei gleichzeitig betreiben lassen; oft muss aber mit 20 kHz Abstand gearbeitet werden.
2. Diese Frequenzen sind nicht exklusiv für den Modellflug reserviert, denn auch andere Arten von Modellen dürfen auf diesen Frequenzen gesteuert werden. Wie im 11-Meter-Band arbeiten ebenfalls in diesem Bereich industrielle und medizinische Hochfrequenzgeneratoren.


5. Das 70 cm-Band, resp. der 433/434 MHz-Bereich

Auf dem 70 cm-Band könnten sich, zumindest auf längere Sicht betrachtet, ähnliche Probleme ergeben wie auf dem 11-Meter-Band. Auch das 70 cm-Band wird von anderen Diensten — hier sind es die Amateurfunker — mitbenutzt. Immerhin sind es noch wenige Amateure, die auf diesem Frequenzbereich arbeiten, aber eine starke Zunahme des Funkverkehrs in den nächsten Jahren ist nicht auszuschliessen.

Im Unterschied zu den Jedermannfunkern, für die eine maximale Ausgangsleistung von 0,5 Watt festgelegt ist, dürfen die Amateurfunker gemäss den Konzessionsvorschriften der PTT mit Anodenverlustleistungen bis 50 Watt in den Klassen D1 und D3, resp. 150 Watt in den Klassen D2 und D4 arbeiten. Die HF-Leistung entspricht dem Doppelten bis Dreifachen der Anodenverlustleistung. Hinzu kommt, dass Antennen mit Gewinn, d. h. Richtantennen, erlaubt sind. Solche Richtantennen, die bis zu 20 dB Gewinn erreichen, was der hundertfachen HF-Leistung in der Strahlrichtung gleichkommt, sind im technischen Aufbau relativ einfach und werden oft verwendet. Das von den Amateuren nutzbare Frequenzband reicht von 430 MHz bis 440 MHz. Gemäss den internationalen Richtlinien arbeiten die Relaisstationen — in der Schweiz beispielsweise auf dem Säntis, dem Uetliberg, dem Weissenstein und dem Pilatus — mit Relaiseingangsfrequenzen zwischen 431.000 MHz und 431.500 MHz. Dies gilt ebenso für Deutschland, Oesterreich und England. Die Relaisausgangsfrequenzen liegen in England zwischen 433.000 MHz und ca. 433.400 MHz, in der Schweiz und in Deutschland zwischen 438.600 MHz und 439.100 MHz. Mit Störungen durch den Relaisbetrieb auf den uns zugeteilten RC-Frequenzen ist also nicht zu rechnen.

Der Bereich zwischen 433.000 MHz und 433.500 MHz ist für den lokalen Amateurfunkbetrieb vorgesehen und der anschliessende Bereich von 433.500 MHz bis 435.000 MHz für das Amateurfernsehen, dazu die Frequenz 433.300 für den Amateurtelexverkehr. Die Frequenzzuteilung innerhalb des Bandes von 430 MHz bis 440 MHz wird den Amateurfunkern von ihrer internationalen Dachorganisation empfohlen, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Für den Betrieb von radioelektrischen Anlagen zur Fernsteuerung von Flugzeug-, Schiffs- und Automodellen wurden von der PTT die folgenden Frequenzen freigegeben:

433.250 MHz
433.300 MHz
433.450 MHz
433.600 MHz
433.700 MHz
433.750 MHz
434.150 MHz
434.400 MHz
434.450 MHz
434.500 MHz

Diese RC-Frequenzen sind auch in den Fachzeitschriften der Amateurfunker publiziert worden. Wie weit allerdings die legale Benützung dieser Frequenzen durch die Modellbauer unter den Amateuren bekannt ist, bleibt ungewiss. Auch wird sich erst in der Zukunft erweisen, ob unsere relativ leistungsschwachen Fernsteuersender vom Amateur überhaupt gehört werden, bevor er seinen Sender in Betrieb nimmt. Bis heute sind weder uns noch den Organen der PTT Meldungen über gegenseitige Störungen bekanntgeworden, was jedoch mit der noch kleinen Zahl von Amateur-Radiostationen und Modellfernsteuerungen

in diesem Frequenzbereich zusammenhängen kann. Wie die Situation in einigen Jahren aussehen wird, lässt sich heute kaum abschätzen. Erst die Praxis wird uns darüber Klarheit verschaffen.

Bekannt ist dagegen die Tatsache, dass in allen Empfängern Kreuz- und Intermodulationen entstehen, deren Verminderung den Konstrukteuren erhebliche Probleme bereiten. Es soll hier nicht näher auf diese beiden Erscheinungen eingegangen werden, aber es ist zu erwähnen, dass Störungen durch starke Sender, auch wenn sie auf einer verhältnismässig nahe gelegenen Nachbarfrequenz arbeiten, möglich sind.


6. Zusammenfassung

Im vorliegenden Artikel wurde die heutige Situation auf den Fernsteuerfrequenzen analysiert. Die dabei angestellten Ueberlegungen haben uns bewogen, die Suche nach weiteren Möglichkeiten, die vor allem dem RC-Modellflug dienen, aufzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass neue Möglichkeiten nicht auf Kosten der heute zur Verfügung stehenden Frequenzen und Frequenzbereiche gehen dürfen.

In der nächsten Nummer von «Modell-Flugsport» wird über Probleme berichtet, mit denen sich der Organisator von Wettbewerben der Kategorie F3B Serie A konfrontiert sieht, wenn die Zahl der Konkurrenten grösser als 50 ist. Ferner werden wir versuchen, mit allgemein verständlichen Erklärungen einige wesentliche Begriffe aus der Fernsteuertechnik zu erläutern. Schliesslich soll die aktuelle Situation auf dem Fernsteuersektor in unseren Nachbarländern beleuchtet werden.

Leserbriefe, Anregungen und Vorschläge zu dieser Artikelfolge nimmt die Redaktion zur Weiterleitung an die Fachgruppe gerne entgegen.

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