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Internationales Reglement für RC-Hangflug (F3B Serie B)

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Liebe Segelflieger,

noch diesen Herbst wird sich die RC-Fachkommission mit dem RC-Hangflug befassen müssen. Vor allem gilt es abzuklären, ob wir in der Schweiz auch am Hang das FAI-Reglement übernehmen wollen, analog dem Hochstartprogramm. Es ist für Sie wichtig, dass Sie sich mit dem vorliegenden Reglement befassen, mit Kameraden darüber reden und sich eine Meinung bilden.


Dann kommt der zweite Schritt, nämlich, dass Sie Ihre Meinung in Ihrer Gruppe vorbringen, darüber abstimmen. Jede MG unserer Region hat die Möglichkeit, am Schluss eine Meinung bzw. Kommentar unserem regionalen RC-Chef Paul Pfenninger schriftlich mitzuteilen, damit er die Meinung unserer Region in der Schweizer RC-Fachkommission mit gutem Gewissen vertreten kann. Bitte schreiben Sie (der Obmann kann diese Arbeit auch delegieren!) an

Paul Pfenninger, Hüttenacker, 8712 Stäfa.

Es ist für alle segelfliegenden Gruppen notwendig, dass sie sich zu diesem Problem äussern. Die berühmte «Faust im Sack» hilft niemandem und nachträglich meckern macht unsere Reglemente auch nicht besser. Wir danken für Ihre Mithilfe.

Modellflugleitung Region 5.


5.3.3.1. Definition

Der Konkurrent steuert sein Modell so, dass das Modell dem Hang entlang fliegt und wechselseitig, 2 in einer Distanz von 100 m, parallel und rechtwinklig zum Hang stehende Visierebenen, passiert. Der Kurs wird durch den Organisator in einer geeigneten Art und Weise markiert, z. B. durch 2 Flaggen an jedem Ende.

Die Anzahl der vollständig passierten Längen à 100 m werden gewertet zusammen mit der Landungsbewertung welche in einem rechtwinkligen Feld von 50 x 100 m (Längsseits parallel zum Hang) stattfindet. Die Eckseiten des Landefeldes sind durch Flaggen zu markieren.


5.3.3.2. Start

Das Modell wird durch den Piloten oder durch seinen Helfer aus der Hand gestartet. Das Startfeld wird durch den Organisator markiert.


5.3.3.3. Anzahl Durchgänge

Jeder Konkurrent hat Anspruch auf 3 offizielle Flüge.


5.3.3.4. Bewertung

a Für jedes Passieren der Distanz zwischen den 2 Visierungsebenen (100 m, gleichgültig der Flugrichtung) erhält der Konkurrent 25 Punkte.

b 50 zusätzliche Punkte werden dem Konkurrenten gutgeschrieben wenn er sein Modell innerhalb des markierten Landefeldes von 50 x 100 m landet.

Die Qualität/Eleganz der Landung wird nicht bewertet.

Bewertet wird nach völligem Stillstand des Modells die Nasenspitze des Modells. Liegt die Nasenspitze ausserhalb des Landefeldes erhält der Konkurrent keine zusätzlichen Landepunkte.

c Nur die Anzahl der Passagen zwischen den beiden Visierungsebenen werden bewertet, welche innerhalb der Zeit von 6 Minuten, beginnend beim Loslassen des Modells beim Handstart, vollständig erfüllt sind.

d Für jede Sekunde in der das Modell länger fliegt als 420 Sekunden wird ein Punkt in Abzug gebracht.

e Nach Ablauf von 420 Sek. Flugzeit werden keine zusätzlichen Landepunkte gutgeschrieben.


5.3.3.5. Annullierung des Fluges = Wertung 0

a Unabhängig und zusätzlich zu Para 5.3.1.7. wird der Flug mit Wertung 0 bewertet, wenn:

aa Das Modell nicht innerhalb 3 Minuten ab Startfreigabe gestartet wird;

ab irgend ein Teil des Modells nicht landet oder innerhalb einer Grenze von 100 m Entfernung zum Landefeld (250 x 300 m) zurückkehrt.


5.3.3.6. Klassierung

a Die Klassierung jedes Konkurrenten wird durch die Addition der 2 besten Flüge bestimmt.

b Im Falle einer Punktegleichheit von 2 oder mehreren Konkurrenten auf dem 1. Platz bestimmt der bessere 3. Flug über die Klassierung. Ist selbst dann noch eine Punktegleichheit vorhanden, wird ein Stechen durchgeführt, zur Bestimmung des Gewinners.

Das Stechen hat unmittelbar an den letzten Flug der Meisterschaft anschliessend stattzufinden.

Die Wertung der Stechflüge haben nur den Zweck, den Gewinner zu bestimmen zwecks Verteilung der Preise, welche für den Gewinn des Titels zur Verfügung stehen. Die Wertung des Stechens darf nicht in der normalen Meisterschaftsklassierung zu den Resultaten addiert werden.

BEM:

Bei internationalen Meisterschaften mit einer limitierten Teilnehmerzahl, kann der Organisator mehr als 3 offizielle Flüge durchführen, vorausgesetzt er gibt diese Entscheidung bekannt, bevor der 2. Durchgang beendet ist.

Werden mehr als 3 offizielle Flüge ausgetragen, so wird das schlechteste Resultat jedes Konkurrenten gestrichen, die restlichen Resultate werden addiert und bestimmen die Klassierung. Der Organisator kann auf sein Ermessen hin die maximale Flugzeit auf minimum 5 Min. hinuntersetzen. In diesem Falle wird die Landung mit zusätzlichen Punkten bewertet wenn die Flugzeit 330 Sek. (5,5 Min.) nicht überschreitet.

Die Anzahl der bewerteten Passagen gem. 5.3.3.4. para c werden gezählt während einer Zeit von max. 330 Sek. Diese Aenderung ist vor dem 1. offiziellen Start der Meisterschaft bekanntzugeben.


5.3.3.7. Organisation der Meisterschaft und Offizielle

a Die Hangflugmeisterschaft muss in einem Gelände durchgeführt werden, in dem ein Hangsegelflug möglich ist.

b Bevor der Organisator die Markierungen für das Startfeld, das Landefeld sowie für die beiden Visierungsebenen (Wendemarken) anbringt, hat er sich zu vergewissern, dass die Beschaffenheit des Geländes und die Windrichtung für die Durchführung der Meisterschaft gewährleistet sind.

Jegliche Veränderung des Flugkurses, des Landefeldes usw. kann nur zwischen 2 Durchgängen erfolgen. Jeder Durchgang muss auf dem unveränderten Gelände durchgeführt, resp. beendet werden.

c Im Einverständnis mit der internationalen Jury darf die Meisterschaft nicht eröffnet werden oder muss dieselbe unterbrochen werden im Falle dass:

ca Die Windgeschwindigkeit weniger als 3 m/s oder mehr als 20 m/s beträgt;

cb Die Windrichtung andauernd mehr als 45° von der rechtwinkligen zum Hang weisenden Richtung abweicht;

cc das Gelände den gestellten Anforderungen (gem. 5.3.3.7. a/b) nicht entspricht oder für den Konkurrenten unsicher (gefährlich) ist in Bezug auf Einflüsse von Aussen die vom Organisator nicht unter Kontrolle gebracht werden können, (z. B. Frequenz-Störungen, Sturm, Nebel etc).

d Wenn es nicht möglich sein sollte, als Konsequenz zu den in para c genannten Bedingungen die Meisterschaft zu einem planmässigen Ende zu bringen, kann der Organisator die Meisterschaft abbrechen. Wenn die Meisterschaft eröffnet war und nach minimal 1 zu Ende gebrachten Durchgang abgebrochen werden muss, kann der Organisator eine

Klassierung auf Grund aller voll erfüllten Durchgänge erstellen. In einem solchen Falle ist der Organisator nicht verpflichtet, das Startgeld an die Konkurrenten zurückzuerstatten oder die Meisterschaft zu wiederholen.

e Der Organisator muss für die Bewertung der Flüge folgende Offiziellen stellen:

Je 2 Kontrolleure an jeder Visierungsebene zur Kontrolle der Passagen. Je einer dieser Kontrolleure an jeder Wendemarke muss ein visuell sichtbares Signal sowie ein hörbares Signal geben welches anzeigt wenn das Modell die Wendemarke passiert.

2 Zähler, welche die vollständig erfüllten Passagen jedes Konkurrenten zählen.

1 Schiedsrichter für die Landewertung

Im Falle, dass mehrere Konkurrenten gleichzeitig die Flüge absolvieren (Simultan-Flüge) ist die obengenannte Anzahl Offizieller für jedes sich in der Luft befindliche (gleichzeitige) Modell zu stellen.

Uebersetzung:

H. R. Schläpfer, MG Bülach 1975




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