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Die Funküberwachung

von
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Ein Interview der PTT-Zeitschrift mit dem Chef der Sektion Funküberwachung der Radio- und Fernsehabteilung PTT


Wenig bekannte PTT-Dienste

PZ: Ausdrücke wie «Kontrolle oder «Ueberwachung» haben im landläufigen Sinn einen etwas unangenehmen Beigeschmack, weil sie auf Bevormundung oder Aufsicht schliessen lassen könnten.

Herr Künzle: Das Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz behält den PTT-Betrieben das ausschliessliche Recht vor, Anlagen jeder Art zu erstellen und zu betreiben, die der elektrischen und radioelektrischen Zeichen-, Bild- oder Lautübertragung dienen. Die PTT sind vom Gesetz her ermächtigt, dieses Recht an Private abzutreten, diese zu konzessionieren. So sind in der Schweiz heute etwa 26 000 Konzessionen für den Betrieb von weit über 74 000 privaten Sende-Empfangs-Anlagen erteilt. An diese Konzessionen sind bestimmte Bedingungen geknüpft, denen sich der Konzessionsnehmer zu unterziehen hat. Unsere Aufgabe ist es nun, für die PTT, als «Verwalterin» des Fernmelderegals, darüber zu wachen, dass diese Konzessionsbestimmungen eingehalten werden.

Mit dem Nahfeldpeilgerät wird die Richtung aus welcher ein Sender ausstrahlt, festgestellt.



PZ: Solange Sendematerial in unserem Land mehr oder weniger frei gehandelt wird, besteht gewiss die Versuchung, mit solchen Sendegeräten einem interessanten Hobby zu frönen.

K: Weniger harmlos wird die Sache, wenn sich Schmuggler- und Einbrecherbanden zur Ausübung ihrer Tätigkeit solcher Geräte bedienen. Die Feststellung und Unterbindung solcher illegaler Sendetätigkeit ist aber nur eine der Aufgaben unseres Dienstes. Die den verschiedenen Funkdiensten zur Verfügung stehenden Uebermittlungswege sind bereits sehr knapp, und sie werden von Jahr zu Jahr noch knapper. Es ist deshalb eine weitere Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Konzessionäre nicht gegen die Funkdisziplin verstossen, Geräte zu konzessionswidrigen Zwecken verwenden, die Frequenzen unnötig belegen usw. Schliesslich gehört es auch zu unserer Pflicht, bei der Feststellung von Sendern, die PTT-eigene oder konzessionierte Anlagen stören, mitzuwirken und, wenn sich der Störer in der Schweiz befindet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Störquelle zu beseitigen. Diese Aufgabe ist dann besonders bedeutungsvoll, wenn lebenswichtige Dienste wie Flugsicherung, die Polizei usw. davon betroffen werden.


PZ: Es liegt somit in der Natur der Sache, dass die Ueberwachung des Frequenzspektrums, um wirksam zu sein, rund um die Uhr vorgenommen werden muss. Wie ist ihr Dienst technisch organisiert?

K: Zur Lösung ihrer Aufgaben stehen der Funküberwachung eine Reihe von Spezialempfängern und Spezialgeräten zur Verfügung. Für die Ueberwachungsaufgaben sind es hochempfindliche Spezialempfänger, die den ganzen zu kontrollierenden Frequenzbereich von den Längst- bis zu den Dezimeterwellen bestreichen. Wir verfügen über fünf bemannte und mehrere über das ganze Land verteilte unbemannte Stationen, mit denen der lokale Funkverkehr überwacht wird. Die dort aufgestellten Empfänger sind über Telefonleitungen mit den bemannten Stationen verbunden. Ueber das Telefon können die Empfänger ein- und ausgeschaltet und die aufgefangenen Meldungen abgehört werden.


PZ: Was geschieht, wenn sie einen illegalen Sender feststellen?

K: Die Funküberwachung verfügt nicht nur über hochempfindliche Empfänger, sondern auch über verschiedene Typen von Peilgeräten, die eine rasche Lokalisierung von Sendern ermöglichen. Für Weidistanzpeilungen sind die Messstationen im Westen, Norden, Osten und Süden des Landes zusammen mit der Zentrale in Bern in Funktion. Sie erlauben, den Standort eines unbekannten Senders auf ein verhältnismässig enges Gebiet einzugrenzen. Zur genauen Standortbestimmung werden dann mobile Peileinrichtungen eingesetzt. Gegebenenfalls unter Beizug von Polizeiorganen werden solche Sender ausgehoben, die Einrichtungen beschlagnahmt und die Besitzer der Bestrafung zugeführt.


PZ: Dieser Aufgabenkatalog zeigt, dass die Tätigkeit der Funkkontrolle recht vielseitig ist. Verlangt der Dienst von den Angehörigen auch Spezialkenntnisse?

K: Gewiss. Vor allem sind Kenntnisse auf dem Gebiet des Konzessionswesens, der Funkverkehrsvorschriften, auch der Rechtspflege, der Hochfrequenztechnik, des Peilwesens, der Kartenkunde, Morse- und nicht zuletzt auch Fremdsprachenkenntnisse von Wichtigkeit. Ko

Aus PTT-Zeitung 7/75



Um einen Sender zu lokalisieren, werden mehrere Peilungen von verschiedenen Standorten vorgenommen. Die von den Peilstationen gemeldeten Daten werden auf einer Karte eingetragen und ausgewertet.




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