SMV / FSAM

Kleiner Zwischenfall – grosse Wirkung

von Philip Bärtschi
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Wie aus einem Modellflugzeugabsturz ein fast siebenjähriges Strafverfahren wurde


Philip Bärtschi

Der Autor dieses Beitrags war der Verteidiger des betroffenen Modellfluggpiloten und schildert in einem kurzen Erlebnisbericht die Vorgänge dieses unsäglich langen Strafverfahrens.

Am 1. Dezember 2018 stürzte um 13.00 Uhr ein Modellflugzeug auf die Mittelleitplanke einer Autoschnellstrasse. Trotz aller erforderlichen Vorflugkontrollen wurde das Flugzeug nach dem Start unsteuerbar, entfernte sich aus dem Luftraum des Modellflugplatzes und fiel unkontrolliert zu Boden – ohne jegliche Fremdgefährdung. Kein Fahrzeug wurde getroffen. Kein Fahrzeug musste ausweichen. Kein Fahrzeug musste abbremsen. Ja, kein Fahrzeug befand sich zum Zeitpunkt des Absturzes überhaupt in der Nähe der Absturzstelle. Grund für den Absturz war ein technischer Defekt, welchen der Pilot nicht erkennen konnte. Man müsste meinen,

dass der Vorfall damit ad acta gelegt werden kann. Nachdem die Polizei auf Platz ankam und geholfen hat, das Modellflugzeug vom Mittelstreifen der Schnellstrasse zu bergen, begann eine fast siebenjährige juristische Odyssee.

Sechs Monate nach dem Vorfall überraschte zuerst einmal die Staatsanwaltschaft den Modellfluggpiloten mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs nach Art. 237 des Strafgesetzbuches – dies, ohne ihn vorher je angehört zu haben. Gegen den Strafbefehl erhob er Einsprache. Er hatte die berechnete Hoffnung, die Staatsanwaltschaft überzeugen zu können, dass er nichts falsch gemacht habe. Sieben Monate später wurde er dann von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Das Resultat folgte einen Monat später: Ein ergänzter Strafbefehl, der direkt an das Strafgericht überwiesen wurde. Dass der öffentliche Verkehr in keiner Art und Weise gestört

wurde und der Pilot seine Sorgfaltspflichten eingehalten hatte, beeindruckte die Staatsanwaltschaft wenig.

Nach fünf weiteren Jahren des Wartens dann endlich die Gerichtsverhandlung. Thema des Prozesses war nicht zuletzt folgender Vorwurf der Staatsanwaltschaft:

«Sie als Pilot sind für den sicheren Betrieb Ihres Fluggeräts selbst verantwortlich. Mit technischen Defekten muss dabei jederzeit gerechnet werden, weshalb, um allfällige Rechtsgutverletzungen zu vermeiden, nicht über Siedlungen, Menschen und auch Strassen geflogen werden darf.»

Diese recht eigensinnige Ansicht der Staatsanwaltschaft erwies sich natürlich auch vor Gericht als unhaltbar, ebenso wie der Vorwurf, dass angeblich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Nach sechseinhalb Jahren wurde der Pilot letztendlich freigesprochen.


Wie kann nun ein Modellfluggpilot vorgehen, um ein viele Jahre dauerndes Strafverfahren zu vermeiden?

Wichtig sind folgende Merkmale:

  • Sobald die Polizei in einen Modellflugunfall involviert wird, wird sie an die Staatsanwaltschaft rapportieren. Das Risiko eines Strafverfahrens ist damit erheblich. Falls Personen gar verletzt oder getötet wurden, ist ein Strafverfahren sogar unvermeidlich.
  • Bei dem auf solche Vorfälle üblicherweise anwendbaren Tatbestand der «Störung des öffentlichen Verkehrs» handelt es sich um ein Vergehen und nicht lediglich um eine Übertretung. Solche werden im Strafregister eingetragen. Gleiches gilt selbstverständlich für die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung.
  • Angaben, die man der Polizei gegenüber macht, können in einem solchen Strafverfahren gegen den Piloten verwendet werden. Es kann deshalb ratsam sein, vor der Rück-
  • sprache mit einem Anwalt sein Recht auf Aussageverweigerung wahrzunehmen. Meist hoffen Befragte, durch selbstkritische Einschätzungen und Eingeständnisse die Situation zu deeskalieren und Verständnis zu fördern. Das ist aber leider meist nicht der Fall.
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann im Falle eines Strafverfahrens die Kosten für einen Verteidiger tragen und ist deshalb empfehlenswert, ebenso natürlich wie die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Modellflugpiloten. Der Schweizerische Modellflugverband verfügt über entsprechende Rechtsschutzversicherungsprodukte für Modellflugpiloten. Eine Kontaktaufnahme mit dem SMV ist daher empfehlenswert.


Glücklicherweise sind ernsthafte Unfälle mit Modellflugzeugen relativ selten. Der hier beschriebene Fall zeigt aber, dass bei einem Zwischenfall – vor allem mit Drittbeteiligten – lange juristische Verfahren die Folge sein können. Mit gewis-
senhaften Vorflugkontrollen kann man dieses Risiko auf überschaubare Dimensionen reduzieren, aber nicht vollends ausschliessen.


Philip Bärtschi ist auf Luftfahrtrecht spezialisierter Rechts-
anwalt, Vorstandsmitglied und ehrenamtlicher Leiter des Ressorts Recht des Schweizerischen Aero-Clubs. Als Inhaber einer Privatpilotenlizenz beschäftigt er sich in seiner Luzerner Anwaltskanzlei seit 18 Jah-
ren unter anderem mit Flugunfällen in der bemannten und unbemannten Luftfahrt. ■

www.baertschi-legal.ch



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